Corona Bestimmungen

 

Liebe Besucher des VW Wintertreffen.

 

 

 

Es gilt seit 03.04.2022 die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes Nordhrein-Westfalen.

 

 

Danach gibt es keine Zugangsbeschränkung gem. 2G oder 3G für diese Veranstaltung.

 

Eine Maskenpflicht besteht nicht.

 

Aufgrund der zu erwartenden hohen Besucherzahl wird jedoch seitens des Veranstalters das Tragen von Masken empfohlen.

 

 

Laut § 2 der o.g. Verordnung (Eigenverantwortung, Empfehlungen, Begriffsbestimmung) ist jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.

Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden.